Die Qual der Wahl - Externer oder betrieblicher Datenschutzbeauftragter?
Gemäß DSGVO kann ein Datenschutzbeauftragter sowohl extern als auch betriebsintern benannt werden.
In beiden Fällen muss darauf geachtet werden, dass
- der benannte Datenschutzbeauftragte über die erforderliche Qualifikation verfügt und
- keine Interessenkonflikte bestehen.
Hier liegt die Entscheidung beim Unternehmen, zu wählen, welche Variante sinnvoller ist.
In der Regel braucht ein externer Datenschutzbeauftragter mehr Zeit, um sich in die Abläufe eines Unternehmens hineinzudenken. Allerdings bietet sich gerade bei kleineren Unternehmen die Bestellung eines externen DSB dennoch an, um das eigene Personal nicht mit diesen Aufgaben zu binden.
Außerdem kann man durch die Wahl eines externen DSB die - gemäß DSGVO erforderliche - Qualifikation sicherstellen und nachweisen.