Wir informieren Sie aktuell über das Thema DSGVO und helfen Ihnen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben und Richtlinien.
Umfangreiche Beratung - auch ohne Benennung zum Datenschutzbeauftragten. Wir erklären Ihnen die DSGVO.
Durch Audits erstellen wir ein auf Sie zugeschnittenes Datenschutzkonzept. DSGVO-konform und fundiert. Qualifikation durch Zertifizierung.
Wir begleiten Sie während der gesamten Umstellung und schulen Ihre Mitarbeiter. Umfangreich und in Ihren Räumen.
ANTISTES - Datenschutz ist ein Servicebereich der Full-Service-Werbeagentur ANTISTES - André Engels aus Wuppertal mit dem Bestreben, der Kundschaft alle notwendigen Dienstleistungen aus einer Hand zu bieten. Hierzu gehört natürlich auch das Thema Datenschutz.
Als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter betreuen wir eine Vielzahl regionaler Unternehmen. Auch überregional sind wir mehrfach zum externen Datenschutzbeauftragten benannt worden. In Kooperation mit anderen in Wuppertal und Umgebung ansässigen Agenturen betreuen wir auch deren Kundschaft als Datenschutzbeauftragter und stehen beratend zur Verfügung.
Da wir auch ohne die Notwendigkeit zur Benennung als Datenschutzbeauftragter beratend tätig sind, erweitert sich der Kreis unserer Kundschaft stetig.
Die zahlreichen Änderungen, welche die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 mit sich bringt, treffen jeden Unternehmer und Webseitenbetreiber. Es gibt in fast allen Bereichen des Datenschutzrechts umfangreiche Neuregelungen. Einige sind relativ einfach umzusetzen, andere sehr komplex. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Die DSGVO regelt seit dem 25. Mai 2018 den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten – europaweit einheitlich. Viele der aktuellen Vorschriften des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gelten seitdem nicht mehr bzw. wurden durch das BDSG (neu) zeitgleich neu gefasst.
Die Datenschutzgrundverordnung vereinheitlicht das Datenschutzrecht innerhalb der EU, da bisher überall verschiedene Datenschutzgesetze und damit unterschiedliche Standards gelten. Unternehmer können also zukünftig darauf vertrauen, dass innerhalb der EU ein (überwiegend) einheitliches Datenschutzrecht gilt.
Die Verordnung gilt aber auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, wenn diese Daten von Personen aus der EU verarbeiten. So soll sichergestellt werden, dass sich auch Cloud-Dienste oder soziale Netzwerke (etwa aus den USA) an diese Regeln halten müssen.
Die DSGVO betrifft dabei wirklich JEDES Unternehmen, das im Internet aktiv ist: Nutzer-Tracking, Kundendaten, Newsletter oder Werbemails, Werbung auf Facebook, die eigene Datenschutzerklärung. Vieles ändert sich durch die Neuregelungen.
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung auf die Anforderungen der DSGVO.
Wir erstellen die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
Durch Vor-Ort-Audits und regelmässige Kontrollen helfen wir Ihnen, die Einhaltung der DSGVO zu bewerkstelligen.
Wir schulen und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter - in Ihren Räumen - auf den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Die Mammut-Aufgabe "DSGVO" wurde von vielen Unternehmen super gestemmt. Allerdings ist die Zahl der nicht DSGVO-konformen Unternehmungen in Deutschland noch viel zu hoch.
Und nun kommt zu allem Übel schon die nächste Aufgabe - die ePrivacy-Verordnung (ePVO).
Die ePVO sollte ursprünglich zusammen mit der DSGVO in Kraft treten. Es ist vielleicht gut, dass sie nun doch erst in 2020 kommen wird.
Wir klären Sie schon jetzt über das nächste große Datenschutzthema auf. Auf unseren Themenseiten zur ePVO klären wir auf, wie weit das Gesetzgebungsverfahren derzeit ist und welche Punkte genau - nach heutigem Stand der Informationen - auf Unternehmen zukommen.
Die ePrivacy-Verordnung (ePVO) soll Unternehmen und Privatpersonen schützen und löst die E-Privacy-Richtlinie, die der deutsche Gesetzgeber im Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) umsetzte, ab.
Mittlerweile warnen viele Unternehmer bereits davor, dass mit Inkrafttreten der ePVO das digitale Business schwer geschädigt wird. Für einige Geschäftsmodelle würde dies sogar das "Aus" bedeuten. Daher wird die ePVO und deren Einführung mit Argwohn beobachtet.
Wichtig: Als EU-Verordnung gilt die ePVO nach ihrem Inkrafttreten sofort innerhalb der gesamten Europäischen Union. Nationale Gesetzgeber können aber über Öffnungsklauseln in manchen Bereichen auch eigene Regelungen erlassen.
Die ePVO ist eine Art Spezial- oder Sondergesetz, das die DSGVO erweitern soll. Speziell bezieht sich die ePVO auf den Datenschutz in der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation. Sie soll insbesondere die Verarbetung von Daten in Betrieben behandeln.
Die in der EU-Kommission agierenden Datenschützer sehen die ePrivacy-Verordnung als absolut notwendigen Schritt an. So werden durch technische und wirtschaftliche Neuentwicklungen in der Europäischen Union in vielen Gebieten Neuregelungen notwendig. Die Verordnung soll insbesondere die Endnutzer einer elektronischen Kommunikation schützen.
Auch kleine Unternehmen sind betroffen.
Die Betriebsgröße oder Art der Unternehmung (Konzern, GmbH, Freelancer) ist NICHT ausschlaggebend für die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten!
Mehr als zehn Personen sind in der Regel ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen beschäftigt.
Die Kerntätigkeit des Unternehmens besteht in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen.
Die Kerntätigkeit des Unternehmens besteht in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien.
Das Unternehmen ist nach DSGVO verpflichtet eine so genannte Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.